Studie zu sexualisierter Gewalt in der EKD

von Jil Blume-Amosu

Sonntag, 21.01.2024

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Die "ForuM-Studie" zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland wurde am 25. Januar 2024 in Hannover der Öffentlichkeit vorgestellt. (Foto: Pixabay)

Im Juni 2020 beschloss die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine bundesweite Studie in Auftrag zu geben, um Fälle sexualisierter Gewalt, die in ihren Gemeinden und Einrichtungen begangen wurden, wissenschaftlich zu erfassen und aufzuarbeiten.

Im Dezember 2020 nahmen Forscher aus insgesamt acht Einrichtungen ihre Arbeit auf. Der unabhängige Forschungsverbund besteht aus der Hochschule Hannover, der Forschungsstelle für Zeitgeschichte Hamburg, der Bergischen Universität Wuppertal, der Freien Universität Berlin, dem IPP München, dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim und der Universität Heidelberg. Finanziert wird die 3,6 Millionen Euro teure sogenannte ForuM-Studie von der EKD und ihren 20 Landeskirchen. Verträge sichern die wissenschaftliche Unabhängigkeit.

Der Name ForuM-Studie leitet sich aus dem Auftrag ab: „Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland.“ Sie soll eine Gesamtanalyse evangelischer Strukturen und systemischer Bedingungen liefern, die sexualisierte Gewalt begünstigen und ihre Aufarbeitung erschweren. Nach drei Jahren intensiver Arbeit wird der Forschungsverbund am 25. Januar 2024 auf einer Pressekonferenz in Hannover erstmals seine Ergebnisse präsentieren. Auch die EKD und ihre Landeskirchen werden erst dann erfahren, welches Ausmaß und welche Ursachen sexualisierte Gewalt in ihren eigenen Reihen hat.

Dabei bildet die ForuM-Studie nur den Auftakt – weitere regionalisierte Untersuchungen sollen folgen, Dazu haben EKD und Diakonie am 13. Dezember 2023 eine sogenannte »Gemeinsame Erklärung« mit der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten des Bundes zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt unterzeichnet. Die Erklärung unterstreicht das Ziel unabhängiger Aufarbeitung und verpflichtet die EKD und den evangelischen Wohlfahrtsverband zur Einhaltung von Kriterien und Standards bei der Aufarbeitung. Dazu zählen Professionalität, Transparenz und die Beteiligung Betroffener.

Wie der Evangelische Pressedienst (epd) berichtet, planen die evangelischen Landeskirchen und die Diakonie-Landesverbände in den kommenden Monaten neun regionale Aufarbeitungskommissionen einzurichten. „So bilden etwa die Evangelische Kirche im Rheinland, die Landeskirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche gemeinsam mit der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe den Verbund »West«“. Weiter heißt es: „Die Zusammensetzung und Berichtspflicht der Kommissionen regelt die am 13. Dezember 2023 unterzeichnete Erklärung. Sie empfiehlt eine Größe von mindestens sieben Mitgliedern, von denen mindestens zwei Betroffene sein müssen und weniger als die Hälfte Beschäftigte von Kirche oder Diakonie sein dürfen. Die restlichen Mitglieder sollen aus den Wissenschaften, der Fachpraxis, der Justiz und der öffentlichen Verwaltung gewonnen werden. Die Mitarbeit wird ehrenamtlich sein.“

Die Ergebnisse der ForuM-Studie werden am 25.01.2024 auch auf der Website https://www.forum-studie.de/ veröffentlicht. Ausführliche Infos zum Thema sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche gibt es unter https://www.ekd.de/missbrauch-23975.htm

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