Vor 100 Jahren endete die Einheit von Thron und Altar

von Johanna Hofmann

Sonntag, 11.08.2019

Gedenktafel in Weimar erinnert an die verfassungsgebende Versammlung von 1919
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Am Deutschen Nationaltheater in Weimar erinnert eine Gedenktafel an die Beratungen der verfassungsgebenden Versammlung, die hier vom 6. Februar bis zum 31. Juli 1919 stattfanden. (Foto: N-Lange; lizensiert unter CC BY-SA 3.0 - https://creativecommons.org/

Mit der Weimarer Reichsverfassung hielt zum ersten Mal die Demokratie Einzug in Deutschland. Aus dem Kaiserreich wurde eine Republik. Mit der Unterzeichnung der Verfassung am 11. August 1919 begann auch für die Kirchen eine ganz neue Zeit.

Mit der Abdankung von Kaiser Wilhelm II., der gleichzeitig auch oberster Bischof der Evangelischen Kirche Preußens gewesen war, ging in Deutschland nicht nur die Monarchie zu Ende – auch die Jahrhunderte lange Einheit von Thron und Altar war vorbei. In Artikel 137 bestimmte die Weimarer Verfassung: "Es besteht keine Staatskirche." Für die Kirchen in Deutschland war das ein Einschnitt: Das Christentum war nicht mehr länger Staatsreligion. Plötzlich konnten sich die Menschen ganz frei für oder gegen eine Konfession entscheiden. Oder ob sie überhaupt einer Religionsgemeinschaft angehören wollten.

Für die Kirchen war das nicht nur ein großer Machtverlust. Die Weimarer Verfassung schrieb ihnen auch eine ganz neue Rolle zu, sagt Prof. Hinnerk Wißmann, Dozent an der Uni Münster: "Die Religionen sind jetzt grundsätzlich gleichberechtigt, sie sind Teil der Gesellschaft, sie sind freie Akteure in der Gesellschaft und dann geht es darum: Welche Rechte haben sie und welche Pflichten können sie auch übernehmen, und wie arbeiten sie mit dem Staat zusammen?”

Ein Bespiel für diese neue Zusammenarbeit ist der Religionsunterricht. Der – so bestimmte es die Weimarer Verfassung – sollte künftig von den Religionsgemeinschaften verantwortet werden, allerdings unter staatlicher Aufsicht. Umgekehrt gestand die Weimarer Verfassung den Kirchen das Recht zu, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Ein Recht, das in jüngster Zeit zunehmend unter Druck gerät. Das Problem ist bekannt, sagt Prof. Hinnerk Wißmann: "Eine große Frage, die uns seit 100 Jahren immer wieder beschäftigt, ist die Frage des Selbstbestimmungsrechts, des Selbstverwaltungsrechts. Also: kann die Kirche sich ihre Mitarbeiter aussuchen und auch nach ihren Regeln Pflichten von den Mitarbeitern verlangen?”

Noch wird ihr das zugestanden. Denn so gut wie alle Artikel, in denen es um das Verhältnis von Staat und Kirche geht, wurden aus der Weimarer Verfassung ins Grundgesetz übernommen – sind also heute 100 Jahre alt. Inzwischen ist die Bundesrepublik aber deutlich bunter und vielfältiger geworden. Deshalb meint Prof. Hinnerk Wißmann: "Eine der entscheidenden Fragen ist: Können wir die Regeln, die wir seit 100 Jahren haben, so flexibel anwenden, dass sie auch für diese neuen Herausforderungen, etwa was den Islam betrifft, weiter anwendbar sind und zu vernünftigen Regelungen führen?“

Aktuell gibt es keinerlei Bestrebungen, die entsprechenden Artikel im Grundgesetz zu ändern oder anzupassen. So gesehen sind die dort übernommenen Regelungen der Weimarer Verfassung tatsächlich ein "Jahrhundertwerk" und wirken bis heute. Mehr Infos hier.

Sonntag, 11.08.2019