Die Weihnachtsgeschichte in 100 Sekunden

von Ev. Medienhaus Stuttgart

Sonntag, 23.12.2018

Weihnachtskrippe mit Figuren aus Stoff
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Die Heilige Familie mal anders: Krippenfiguren aus Stoff.

An keinem anderen Tag im Jahr sind die Kirchen in Deutschland so gut besucht wie an Heiligabend. Vielerorts werden gleich mehrere Gottesdienste über den Tag verteilt angeboten. Immer mit dabei: Die Weihnachtserzählung aus dem Lukas-Evangelium.

Die Geschichte steht beim Evangelisten Lukas im 2. Kapitel und beginnt mit den Worten: "Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzt würde." Daraufhin sollen sich nach biblischer Überlieferung auch Maria und Josef aus Nazareth auf den Weg gemacht haben, um sich in ihrer Geburtsstadt Bethlehem zählen zu lassen.

Der frühere Pressesprecher des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW, Hans Lohmann, äußerte in einem Interview 2007 allerdings Zweifel an dieser Version: "Es gab im römischen Imperium seit ungefähr 600 vor Christus Volkszählungen, aber Gegenstand dieser Zählungen waren üblicherweise nur die römischen Staatsbürger. Josef und Maria waren sicher keine römischen Staatsbürger in dem Sinne, sondern nur Bewohner des besetzten Gebietes. Und die waren insoweit nicht Gegenstand der vom Kaiser Augustus angeordneten Zählung und hätten von daher zu diesem Zeitpunkt auch keinen Anlass gehabt, nach Bethlehem zu gehen. Der Anlass ergab sich erst sieben Jahre später, als in der Provinz Syrien vom dortigen Statthalter ein Zensus angeordnet wurde, der eben alle Bewohner betraf. Da mussten auch Josef und Maria gezählt werden. Dieser Zensus hat im Winter 6 – 7 nach Christus stattgefunden."

Genauso unsicher wie das Jahr ist auch der genaue Geburtstermin des Jesus von Nazareth. Als sein Geburtstag gilt heute der 25. Dezember – der erste von zwei Weihnachtsfeiertagen, mit denen das Fest ausgestattet ist. Historisch ist das Datum allerdings nirgendwo belegt. Der Evangelist Lukas berichtet in der Weihnachtsgeschichte der Bibel lediglich von Hirten, die nachts auf dem Feld ihre Schafe hüteten. Das würde gegen den Dezember als Geburtsmonat sprechen, denn zu dieser Zeit sind die Nächte in Palästina für eine Weide im Freien schon zu kalt.

Wahrscheinlicher ist, dass der Geburtstermin durch die christliche Umdeutung eines bestehenden Feiertages entstand. Ursprünglich war der 25. Dezember einer römischen Gottheit gewidmet – dem "Sol invictus", was übersetzt so viel heißt wie "unbesiegter Sonnengott". Doch unter Kaiser Konstantin gewann das Christentum im 4. Jahrhundert immer mehr an Einfluss. Römische Festtage wurden christlich besetzt – so auch der "Sol invictus". Seine Eigenschaften als leuchtender, allwissender und unbesiegter Gott passten genau auf die Beschreibung Jesu als auferstandener Christus und "Licht der Welt". Das Kirchenkonzil von Konstantinopel im Jahr 381 n.Chr. erklärte schließlich den 25. Dezember "offiziell" zum Geburtstag Jesu.

Allerdings feiern nicht alle christlichen Konfessionen Weihnachten am 25. Dezember. In einigen orthodoxen Kirchen gilt für die Berechnung der kirchlichen Festtage noch der alte Julianische Kalender aus der Römerzeit. Der weicht gegenüber dem bei uns heute gültigen Gregorianischen Kalender um 13 Tage ab. Dadurch feiern zum Beispiel die orthodoxen Kirchen in Russland, Serbien, Moldawien und in der Ukraine ihr Weihnachtsfest erst im Januar.

In der frühen Kirche wurde dem Weihnachtsfest etwa ab dem 8. Jahrhundert eine "Oktav", also eine einwöchige Festzeit gewidmet. Später gab es in Deutschland in Abhängigkeit vom jeweiligen Landesfürsten bis zu fünf Weihnachtsfeiertage. Dass davon bis heute immerhin noch zwei Feiertage erhalten geblieben sind, ist möglicherweise der Reformationszeit im 16. Jahrhundert zu verdanken. Denn in den damals aufkommenden evangelischen Kirchen sahen die Kirchenordnungen vor, dass auch am 2. Weihnachtstag über die Geburt Jesu zu predigen sei. Eine andere Erklärung: Auch die beiden anderen kirchlichen Hochfeste im Jahr – Ostern und Pfingsten – sind jeweils mit zwei Feiertagen ausgestattet.

Sonntag, 23.12.2018