Für Sehbehinderte: Gottes Wort frei Haus

von Dr. Brigitta Duhme-Hildebrand

Sonntag, 15.10.2023

ein CD-Player in Nahaufnahme
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Wegen Internet- und Streamingdiensten haben CD-Player in vielen Haushalten ausgedient, doch Blinde und Sehbehinderte nutzen die Technik weiterhin. (Foto: Pixabay)

Die Wuppertaler Stadtmission versorgt in Spitzenzeiten jeden Monat etwa 700 sehbehinderte und blinde Menschen im In- und Ausland mit Hörandachten auf CD. Den kostenlosen Dienst gibt es bereits seit mehr als 50 Jahren.

In den Anfängen wurden die Andachten noch auf Kassette aufgezeichnet bzw. kopiert. Durch die Umstellung auf CD und das datenreduzierte MP3-Format steht nun zum einen ausreichend Aufnahmezeit für mehrere Wochen zur Verfügung, andererseits ist auch die Navigation auf einer CD leichter. Die Wuppertaler Stadtmission schreibt dazu: „Auf der CD befinden sich jeweils zwei Monate, die über das Hauptmenü angewählt werden können. Im jeweiligen Untermenü sind die einzelnen Tage des Monats zu finden. Beim einfachen Abhören der CD sind zu Anfang eine Begrüßung zu hören. Gleich darauf folgt die Andacht für den ersten Tag des Monats. Weiterspringen auf den nächsten Tag können Sie durch einfaches »weiter«- drücken. Neuere CD-Spieler haben eine Erinnerungsfunktion. Bleibt die CD im Gerät und das Gerät am Strom (Standby), startet die Wiedergabe beim nächsten Anschalten wieder an derselben Stelle, an der sie zuvor gestoppt haben.“

Der Versand der Hörandachten erfolgt in einer gelben Box, die per Blindenpost und damit für die Stadtmission kostenlos verschickt werden. Gleiches gilt auch für den Rückversand der Boxen durch die Abonnenten. Trotzdem entstehen dem freien evangelischen Werk pro Jahr und Andachtsempfänger/in Kosten von etwa 40 Euro. Die Arbeit des Blindendienstes der Wuppertaler Stadtmission freut sich deshalb über Spenden, die dabei helfen, die Kosten für Versandboxen, CDs, Kopiergeräte usw. zu tragen. Spendenkonto der Wuppertaler Stadtmission: KD-Bank eG Dortmund, IBAN: DE40 3506 0190 1011 8410 11

Neben den Hörandachten auf CD bietet die Stadtmission auch regelmäßige Treffen für Blinde und Sehbehinderte an. Das Café PRIO (Werth 87 in Wuppertal-Barmen) ist immer am 3. Donnerstag im Monat ab 11 Uhr Treffpunkt für alle Betroffenen, die sich hier in einem vertrauten Rahmen kennenlernen, austauschen und bei Bedarf auch fachliche Informationen erhalten können. Das Angebot umfasst außerdem eine kurze Andacht sowie gemeinsames Essen und Singen.

Die wichtigsten Infos zu den Hörandachten sind in dieser knapp 4minütigen Audiobotschaft noch einmal zusammengefasst. Wer die Andachten auf CD bestellen möchte, schreibt eine E-Mail an info@wuppertaler-stadtmission.de oder meldet sich telefonisch unter 0202 – 501220. Das Büro ist in der Regel mittwochs und freitags am Vormittag besetzt, Interessierte können aber auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Nach Angaben der Internetseite zur bundesweiten Aktion „Woche des Sehens“, die am 15.10.2023 zu Ende ging, leben allein in Deutschland fast 80.000 blinde Menschen und weitere 500.000 Sehbehinderte.

Einem Bericht des Evangelischen Pressedienstes (epd) zufolge haben blinde Menschen in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Blindengeld. Die Leistungen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Außerdem regelt das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose, dass Menschen mit massiv herabgesetztem Seh- oder Hörvermögen einen finanziellen Ausgleich der durch diese Behinderungen bedingten Mehrausgaben beantragen können. In NRW ist die Zahl der Blindengeld-Empfänger leicht gesunken. Im Jahr 2022 haben knapp 28.100 Menschen davon profitiert. Das waren drei Prozent wenige als ein Jahr zuvor. Mehr Infos zum Blindengeld und wo man es beantragen kann, steht auf der Internetseite des Landschaftsverbands Rheinland (LVR).

Die Nettoausgaben für Hilfen für Blinde und Gehörlose lagen 2022 in NRW bei insgesamt 156,3 Millionen Euro. Der größte Teil (87,9 Prozent) der Ausgaben entfiel mit 137,4 Millionen Euro auf das Blindengeld, 4,6 Prozent auf die Hilfen für hochgradig Sehbehinderte und 7,5 Prozent auf die Hilfen von Gehörlosen. Die Höhe des Blindengeldes ist in NRW nach Altersstufen gestaffelt: Kinder und Jugendliche erhalten 421,61 Euro, Erwachsene unter 60 Jahren bekommen 841,77 Euro und Erwachsene über 60 Jahre 473,00 Euro.

Sonntag, 15.10.2023