Der Sternenkinder-Fotograf Stefan Rasch

von Charlotte Mattes

Sonntag, 06.09.2020

Säugling mit gefalteten Händen
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Auf Wunsch der Eltern vermittelt die Initiative "Dein Sternenkind" ehrenamtliche Fotografen, die Erinnerungsbilder mit den verstorbenen Kindern anfertigen. (Foto: Pixabay)

Allein in Deutschland kamen im vergangenen Jahr gut 3.000 Kinder tot zur Welt. Und weitere 2.500 wurden nicht älter als ein Jahr. „Sternenkinder“ – so nennt man diese keinen Geschöpfe, die schon vor, während oder aber kurz nach der Geburt sterben.

Für die Eltern ist der Verlust ihres sehnsüchtig erwarteten Kindes ein Trauma, aber Gott sei dank gibt es Menschen, die den trauernden Vätern und Müttern in dieser schwierigen Situation beistehen. Auf Wunsch kommen in solchen Fällen Fotografen ins Krankenhaus, um die „Sternenkinder“ zusammen mit den Eltern oder mit der ganzen Familie abzulichten und so eine bleibende Erinnerung zu schaffen.

Stefan Rasch übernimmt solche Aufträge ehrenamtlich. Der 59jährige Ingenieur engagiert sich in der Initiative „Dein Sternenkind“ und absolviert teilweise mehrere Einsätze pro Woche. Er sagt: „Das sind genauso Kinder wie diejenigen, die ganz normal geboren worden sind, aber denen es halt leider nicht vergönnt war, da zu bleiben. Aber die verdienen es genauso, dass man sich an sie erinnert – in einer etwas anderen Form, weil die Bilder vielleicht nicht immer so ganz hübsch sind wie das normal geborene, propere Baby im Strampelanzug. Aber es sind ja trotzdem Kinder, und es sind Familienangehörige.“

Jahrzehnte lang war es für viele Eltern belastend, dass sie ihre tot geborenen oder früh verstorbenen Kinder nicht als eigenständige Person standesamtlich ins Geburts- bzw. Sterberegister eintragen lassen konnten. Dies war nur in Fällen möglich, bei denen das Kind mindestens 500 Gramm wog oder (bei weniger Gewicht) die Schwangerschaft mindestens bis zur 24. Woche gedauert hatte. Seit einer Änderung im Personenstandsrecht, die im Mai 2013 in Kraft trat, können Eltern von tot geborenen Kindern – auch rückwirkend und unabhängig von ihrem Geburtsgewicht und der Schwangerschaftsdauer – diese standesamtlich eintragen lassen.

Wenn Eltern ihr eigenes Kind zu Grabe tragen müssen, dann ist das Leben auf den Kopf gestellt. Außenstehende können sich in den Schmerz und die Trauer der betroffenen Eltern kaum hineinversetzen. Selbst Freunde sind meist hilflos und überfordert, wenn es darum geht, Trost zu spenden. Eine gute Anlaufstelle sind deshalb Selbsthilfegruppen, in denen sich Väter und Mütter, die ein Kind verloren haben, untereinander austauschen und stärken können. Betroffene, die im Internet nach Begriffen wie „Schmetterlingskinder“ oder „Sternenkinder“ suchen, finden schnell Homepages oder Foren, über die sie Kontakt zu ebenfalls betroffenen Eltern aufnehmen können.

In jedem Fall bieten auch die Kirchen für verwaiste Eltern eine seelsorgerliche Begleitung an – sei es in persönlichen Gesprächen oder in gemeinsamen Trauerritualen. Die angebotenen Formen sind unterschiedlich. In Köln beispielsweise gibt es seit Jahren einen ökumenischen Gedenk-Gottesdienst für Eltern tot- und fehlgeborener Kinder. Mehr unter www.zu-frueh-gestorben.de

Weitere Infos – u.a. auch zur Bestattung tot geborener oder früh verstorbener Kinder – gibt es zum Beispiel unter https://de.wikipedia.org/wiki/Sternenkind

Sonntag, 06.09.2020