Aktuelles zum Corona-Virus

von Stefan Klinkhammer

Sonntag, 15.03.2020

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Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch das religiöse Leben in Deutschland vor Herausforderungen. Hier ein Überblick der fünf NRW-Bistümer. (Stand: 14. März, 21 Uhr)

Erzbistum Köln stellt alle Gottesdienste ein - bis 10. April 

Das Erzbistum Köln stellt  die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab dem morgigen Sonntag an allen Orten auf seinem Gebiet ein. Die Regelung gilt bis Karfreitag, 10. April. Die Gläubigen sind gebeten, Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio oder Internet zu verfolgen. Eine Übersicht ist auf unserer Internetseite www.erzbistum-koeln.de zu finden. In der gegenwärtigen Ausnahmesituation gelten im Erzbistum Köln insofern die „schwerwiegenden Gründe“, unter denen die Sonntagspflicht ausgesetzt ist. Die private Zelebration der Priester bleibt unverändert  erlaubt und ist gegenwärtig als stellvertretender Vollzug besonders empfohlen.

Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygieneregeln für das persönliche Gebet geöffnet bleiben; hierbei sind in jedem Falle die jeweils geltenden amtlichen Verfügungen (z.B. Versammlungsbeschränkungen oder –verbote) maßgeblich. Die Spendung der Hl. Kommunion für Schwerkranke und Sterbende sowie der Krankensalbung erfolgt in der bisher gewohnten Weise.

Weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Erzbistum Köln auf www.erzbistum-koeln.de

 

Bistum Münster stellt Gottesdienste ein

Das Bistum Münster hat am heutigen Samstag (14. März 2020) allen leitenden Pfarrern mitgeteilt, das sämtliche Veranstaltungen (auch Gottesdienste) vorläufig abzusagen sind. Hier der Wortlaut der Information:

„Sehr geehrte Herren Pfarrer,
sehr geehrte Damen und Herren,
über verschiedene Kanäle haben Sie sicherlich ebenfalls erfahren, dass in einigen Bistümern bereits alle Gottesdienste abgesagt wurden. Auch im Bistum Münster haben die Gesundheitsbehörden in einigen Kommunen entschieden, dass auch Gottesdienste abzusagen sind.
Soweit Sie noch die Möglichkeit haben, informieren Sie bereits an diesem Wochenende Ihre Pfarreien, dass auch im Bistum Münster alle Gottesdienste und Veranstaltungen abzusagen sind.
Nähere und weitere Informationen erhalten Sie am Montag.“
www.bistum-muenster.de

 

Bistum Essen

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus in der Bevölkerung zu reduzieren und so ältere und bereits anderweitig erkrankte Menschen zu schützen, hat das Bistum Essen am Freitag, 13. März, vorerst alle Firmungen abgesagt. Dies gelte bis auf weiteres, mindestens jedoch bis zum 30. Juni. Zudem empfiehlt das Bistum seinen Kirchengemeinden, auch die nach Ostern anstehenden Erstkommunionfeiern mindestens bis zum 30. Juni zu verschieben. Ergänzend zu den Vorgaben der örtlichen Behörden sollten Pfarreien zudem alle Gottesdienste absagen, bei denen mit einer größeren Teilnehmerzahl zu rechnen ist oder mit vielen Besuchern aus der Risikogruppe der älteren oder vorerkrankten Personen. „Dieser Schritt ist uns sehr schwer gefallen“, sagte Bischof Franz-Josef Overbeck, insbesondere mit Blick „auf die vielen Firm- und Erstkommunion-Gottesdienste mit Jugendlichen, Kindern und vielen Familien, die sich seit Monaten auf diesen Tag vorbereitet haben“. Doch aktuell müsse das oberste Ziel sein „alles zu tun, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“. Alle Katholiken, für die aufgrund der Coronavirus-Gefahr eine Teilnahme am Sonntagsgottesdienst nicht möglich oder nicht angeraten ist, befreit Bischof Overbeck zudem von der Sonntagspflicht.
„Solidarität ist jetzt das allerwichtigste“, betonte Overbeck. Jeder in der Gesellschaft müsse seinen Beitrag dazu leisten, die Zahl der Neuinfektionen mit der Lungenkrankheit zu reduzieren, um so insbesondere ältere und Schwache zu schützen. Deshalb rate das Bistum den Pfarreien auch, neben den Gottesdiensten auch Gemeinde-Veranstaltungen, Gruppentreffen, Chorproben und ähnliche Zusammenkünfte einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Im Zweifel sollten Pfarreien Veranstaltungen lieber absagen – auch mit wenigen Teilnehmern und notfalls kurzfristig. „Ich trage alle Entscheidungen unserer Pfarrer mit, die sie mit Blick auf eine Reduzierung des Ansteckungsrisikos treffen“, so Bischof Overbeck.
Auch am Wochenende und in den kommenden Tagen werde der Krisenstab des Bistums die weitere Entwicklung ständig beobachten und bewerten, um in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung neue Entscheidungen für das Ruhrbistum zu treffen.
www.bistum-essen.de

 

Erzbistum Paderborn
Wichtiger Hinweis zur Feier von Gottesdiensten:
In Anbetracht der Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 (Corona-Virus) gibt das Erzbistum Paderborn im Hinblick auf die Feier von Gottesdiensten bekannt:
Die derzeit angeordneten oder empfohlenen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 (Corona-Virus) stellen einen schwerwiegenden Grund im Sinne des can 1248 § 2 CIC dar, der die Gläubigen kraft kirchlichen Rechts von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Eucharistiefeier an Sonn- und kirchlichen Feiertagen (sog. “Sonntagspflicht”, can.1248 CIC) entbindet. Den Gläubigen wird für diesen Fall das persönliche Gebet oder das Gebet in der Familie in besonderer Weise nahegelegt. Die Entscheidung, ob Eucharistiefeiern und andere Gottesdienste abzusagen sind, ist vor Ort von den Verantwortlichen in Abstimmung mit den zuständigen staatlichen bzw. kommunalen Stellen zu treffen.
Paderborn, 14. März 2020
Alfons Hardt, Generalvikar

www.erzbistum-paderborn.de

 

Bistum Aachen

Brief des Generalvikars Andreas Frick (13. März 2020)
"Hinsichtlich des Coronavirus erreichen uns alle täglich neue Meldungen und Empfehlungen seitens der Behörden. Diese betreffen sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens. Dazu zählen die Absage sämtlicher Veranstaltung mit über 1000 Teilnehmern und die Abwägung hinsichtlich Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern. Die Entscheidung zur Durchführung oder Absage von Veranstaltungen obliegt somit jedem innerhalb seines Verantwortungsbereichs. 
Grundsätzlich sind alle Priester ausdrücklich ermutigt und bleiben beauftragt, insbesondere sonntags die heilige Messe (mit-)zu feiern – gegebenenfalls in kleinen Gottesdienstgemeinden – sichtbar und stellvertretend für die betende Kirche. Sollten Gläubige aus Gründen des Schutzes für sich selbst oder andere zu der Entscheidung kommen, keinen Sonntagsgottesdienst zu besuchen, sind sie in der Phase der von den staatlichen Stellen festgestellten akuten Gefährdung von der Sonntagspflicht dispensiert." 

www.bistum-aachen.de

Hier finden Sie die Checkliste für Veranstaltungen:
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/checkliste/Checkliste-0320.pdf 

Der gesamte Brief des Generalvikars:
https://www.bistum-aachen.de/export/sites/Bistum-Aachen/portal-bistum-aachen/.galleries/Brief-des-Generalvikars-Andreas-Frick/Brief-GV_Info_Corona_20200313.pdf

Sonntag, 15.03.2020