Voll im Trend: Taufen unter freiem Himmel

von Caroline Peter

Sonntag, 27.05.2018

evangelischer Pfarrer tauft Kind im Rhein
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Der Kölner Pfarrer Mathias Bonhoeffer taufte 2017 rund 30 Kinder im Rhein. Am 8. Juli wird es bei Stromkilometer 689,5 eine Neuauflage geben.(Foto: Hans-Willi Hermans)

Am Himmelfahrtstag beginnt in den Kirchen traditionell die Freiluftsaison: Viele Gemeinden feiern dann Gottesdienste unter freiem Himmel. Und immer häufiger finden auch Taufen "open-air" statt: an Bächen, Flüssen und Seen.

Zu den spektakulärsten Tauf-Orten gehört das Rheinufer in Köln-Deutz. Im Juli 2016 standen Pfarrer Mathias Bonhoeffer und Pfarrerin Anna Quaas zum ersten Mal bei Stromkilometer 689,5 knietief im Wasser und tauften insgesamt elf Kinder. Ein Jahr später waren es mit 30 Kindern schon mehr als doppelt so viele. In diesem Jahr findet die Taufzeremonie im Rhein am 8. Juli um 11 Uhr statt.

Auch andere Gemeinden sind "Wiederholungstäter": Nachdem im vergangenen Jahr 600 Besucher zum Tauffest der Ev. Kirche Schwerte gekommen waren, gab es jetzt am 21. Mai (Pfingstmontag) eine Neuauflage. Der Freiluft-Gottesdienst mit Taufen fand hinter dem kirchlichen Tagungshaus "Haus Villigst" direkt an der Ruhr statt. Ebenfalls am Pfingstmontag feierten Gemeinden aus Bochum zum wiederholten Mal einen Taufgottesdienst an der Ruhr auf der Wiese am Kameradschaftsheim. Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) hat ein kleines Video über das Fest gedreht. Hier eine Auswahl der rheinischen Landeskirche mit weiteren Terminen:

Sonntag, 27. Mai 2018:

Evangelische Kirchengemeinde Kirn, 11 Uhr, Wiesengottesdienst auf der CVJM-Wiese am Hahnenbach mit Taufe im Hahnenbach

Sonntag, 17. Juni 2018:

Evangelische Kirchengemeinde Merzig, 14.30 Uhr, historisches Kupferbergwerk in Düppenweiler, Open-Air-Gottesdienst mit Taufe im Bach

Sonntag, 1. Juli 2018:

Evangelische Gemeinde zu Düren, Tauffest an der Christuskirche rund um die Platane im Innenhof

Sonntag, 8. Juli 2018:

Evangelische Gemeinde Köln, 11 Uhr, Rheintaufe bei Stromkilometer 689,5 am Rheinpark

Evangelische Gemeinden Solingen, Tauffest an der Wupper

Kirchenkreis An der Agger, 11 Uhr Freiluftgottesdienst mit Taufe an der Staumauer der Brucher Talsperre in Marienheide

Evangelische Kirchengemeinde Weilerswist, 10 Uhr, Taufgottesdienst an der Erft

Evangelische Trinitatis-Kirchengemeinde Schleidener Tal, Open-Air-Gottesdienst im Eifelort Hellenthal mit Taufe am Olefufer

Sonntag, 12. August 2018:

Evangelische Kirchengemeinde Cochem, 10.30 Uhr, Open-Air-Gottesdienst am Moselufer in Ernst mit Moseltaufe

Evangelische Kirchengemeinde Landsweiler-Schiffweiler, Evangelische Kirchengemeinde Heiligenwald, Evangelische Kirchengemeinde Elversberg, 11 Uhr, Taufe im Wassergarten in Reden (ehemaliges Bergwerk Reden)

Sonntag, 26. August 2018:

Evangelische Kirchengemeinde in Kaarst und Christuskirchengemeinde Neuss, 9 Uhr Tauffest am Badesee Kaarster See

Zum Thema Taufe hat die Evangelische Kirche im Rheinland ganz aktuell ein Themenpaket mit Informationen und persönlichen Geschichten zusammengestellt. Dieses Themenpaket steht hier zum Download bereit.

Die Taufe ist ein Sakrament. Sakramente sind von Gott eingesetzte, sichtbare Handlungen. Zu einem Sakrament gehören Wort und Zeichen. Das wichtigste Zeichen der Tauffeier ist das Wasser als Urelement des Lebens. Im Wasserritus wird der Täufling von allen Sünden reingewaschen und erfährt symbolisch, was Jesus Christus durchlebt hat: Wie er durch den Tod zum ewigen Leben gelangt ist, so kommt das Wasser über den Täufling, und er "taucht auf" als Mensch des neuen Lebens.

Die Taufe wird im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. Dabei wird das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Sie geht auf den Taufbefehl Jesu Christi zurück (Matthäus-Evangelium, Kapitel 28, Vers 18-20). Die Taufe ist ihrem Wesen nach nicht wiederholbar, das heißt, auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig. Sie wird nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist. Nur eine mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes vollzogene Taufe ist gültig. Der Täufling wird dadurch automatisch Kirchenmitglied und erwirbt damit – abhängig von seinem jeweiligen Lebensalter – u.a. folgende Rechte: Teilnahme am Abendmahl und Erlaubnis für das Patenamt (beides in der Regel ab 14. Lebensjahr nach der Konfirmation); Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung; Teilnahme an Presbyteriumswahlen und Gemeindeversammlungen; Zugehörigkeit zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.

Sonntag, 27.05.2018