NRW erlaubt Ferienfreizeiten unter Auflagen

von Stefan Klinkhammer

Sonntag, 07.06.2020

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Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen dürfen ihre Sommerferien in Stadtranderholungen und Ferienlagern verbringen. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung ermögliche die Angebote unter Auflagen ...

INFO: Mit der neuen Coronaschutzverordnung sollen Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche ab sofort auch wieder unter freiem Himmel möglich sein. Die Neuregelung ist unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Infektionsstandards möglich. Hierzu hat sich das Kinder- und Jugendministerium eng mit den Landesjugendämtern sowie den Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit abgestimmt, so dass diese nun ihre vorhandenen Planungen weiterentwickeln können.

Dies betrifft auch Ferienspielangebote, Stadtranderholungen und Ferienfahrten, die sich in den Sommerferien ebenfalls besonderer Beliebtheit erfreuen. Ab 15 Teilnehmern müssen die Veranstalter laut Verordnung Untergruppen von etwa zehn Kindern bilden. Innerhalb der Untergruppen muss der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden - wohl jedoch zu den Kindern anderer Untergruppen, zum Beispiel bei der Essensausgabe. Wenn Abstand halten nicht möglich ist, schreibt die Verordnung Masken vor. Die Veranstalter müssen zudem die Räume lüften, gemeinsam genutzte Gegenstände säubern und sicherstellen, dass sich die Kinder die Hände waschen oder desinfizieren können. Für Busreisen und Übernachtungen gibt es weitere Bestimmungen. Grundsätzlich gilt, dass Mädchen und Jungen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion bei den Angeboten nicht mitmachen dürfen. In NRW beginnen die Sommerferien am 29. Juni. In den Vorjahren nahmen dem Familienministerium zufolge jeweils rund 250.000 Kinder und Jugendliche an Ferienfreizeiten teil. Zu den Veranstaltern zählen auch viele Gruppen der katholischen und evangelischen Kirche.

Internet: Aktuelle NRW-Corona-Schutzverordnung, Anlage zur aktuellen NRW-Corona-Schutzverordnung

Sonntag, 07.06.2020