Kommen Fiffi, Leo & Co. in den Tierhimmel?
Sonntag, 19.01.2025

Friedlich, fröhlich, verspielt - sieht so der Himmel für Haustiere aus? (Foto: Freepik / KI-generiert)
Viele Menschen entwickeln zu ihren Haustieren enge Beziehungen, über die Jahre können insbesondere Hunde und Katzen einen Status erlangen, der dem eines Familienmitglieds entspricht. Stirbt so ein Tier, ist der Verlust verständlicherweise schmerzlich.
Kritiker sprechen in diesem Zusammenhang von einer „Vermenschlichung“ der Tiere, denen auf diese Weise von ihren Besitzern Eigenschaften zugewiesen werden, die sonst nur realen Personen zukommen. Sätze wie „Mein Hund liebt mich“ oder „Meine Katze merkt ganz genau, wenn es mir schlecht geht“ drücken solche engen Mensch-Tier-Beziehungen aus. Andererseits können Haustiere – insbesondere bei alleinlebenden Menschen – tatsächlich ein Ersatz für fehlende soziale Kontakte und Interaktionen sein. Die Besitzer sprechen mit ihren Tieren wie mit einem realen Menschen, erzählen ihnen von ihrem Gemütszustand, äußern Wünsche oder stellen sogar Fragen.
In solchen Mensch-Tier-Beziehungen gehören Hund, Katze oder auch Wellensittich zur Familie oder ersetzen sogar nicht vorhandene „echte“ Familienmitglieder. Stirbt das Tier, stellen sich manche Tierhalter deshalb u.a. auch die Frage, was mit der Seele ihres geliebten tierischen Begleiters passiert. Religiös geprägte Vorstellungen von einem „Hunde-Himmel“ oder „Katzen-Himmel“ tauchen auf. Auf die Frage, ob es einen solchen „Tierhimmel“ gibt, sagt die Pfarrerin und Hundehalterin Lena Warren: „Ich kann es nicht endgültig sagen, aber ich tendiere zu ja.“
Zwar gebe es in der Heiligen Schrift dazu keine konkreten Anhaltspunkte oder Aussagen, „aber was in der Bibel ganz wesentlich ist und was wir durch Jesus Christus erfahren können, ist: Liebe und Zuwendung sind Gefühle, die Gott uns Menschen schenkt und wo wir Gott erfahren können. Und wenn ich in die Augen von meinem kleinen Hund schaue, dann seh ich da ganz, ganz viel Liebe – deshalb bin ich davon überzeugt, dass er auch irgendwann zu Gott zurückkehrt. Ich weiß nicht, ob es unterschiedliche Himmel gibt. Ich glaube, es gibt einfach einen Bereich, wo alles, was Gott geschaffen hat, wieder zu Gott kommt.“
Im Zuge der Trauer stellt sich bei vielen Besitzern der Wunsch ein, das geliebte Haustier "würdig" zu bestatten. Allein in NRW existieren 50 Tierbestatter, die sich um alle damit zusammenhängenden Formalitäten kümmern und die Bestattung auf einem Tierfriedhof organisieren. Die Kosten hierfür liegen – je nach nach Größe und Gewicht des Tieres und je nach gewünschter Ausgestaltung (Einzel- oder Sammelverbrennung im Tierkrematorium, Aufbahrung, Sarg etc.) – zwischen 150 und 500 Euro. Beispielrechnungen gibt es hier.
Wer einen eigenen Garten besitzt, kann sein Haustier (Hund, Katze, Kaninchen, Vogel) alternativ auch dort bestatten. Voraussetzungen sind: Das Tier darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sein, der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, und er muss zum nächsten öffentlichen Weg ein bis zwei Meter Abstand haben. Eine Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt ist sinnvoll, und wer seinen Garten nur gemietet hat, muss außerdem den Vermieter fragen. Die genauen Regelungen finden Sie im Tierkörperbeseitigungsgesetz.
Theologisch betrachtet sind Tiere Mitgeschöpfe des Menschen, auch sie wurden von der und durch die schöpferische Kraft Gottes ins Leben gerufen. Ein christliches Begräbnis für einen Hund oder eine Katze lehnen evangelische und katholische Kirche dennoch ab. Sie begründen dies mit dem Umstand, dass nur der Mensch über einen freien Entscheidungswillen verfügt und entsprechend verantwortlich handeln kann. Das schließt auch die Möglichkeit ein, gegen Gottes Weisungen zu leben oder zu handeln, das heißt, zu sündigen oder Schuld auf sich zu laden. Wer sündigt bzw. gesündigt hat, bedarf der Vergebung, und die Bitte darum ist deshalb Bestandteil jeder christlichen Beisetzungsfeier. Da Tiere nicht verantwortlich entscheiden und handeln können, kommt ihnen dieses Ritual nicht zu. Das Kreuz als christliches Symbol für Erlösung und Auferstehung ist dementsprechend auf den meisten Tierfriedhöfen nicht erlaubt.