Allerheiligen: Die Blätter fallen

von Dr. Christof M. Beckmann

Mittwoch, 01.11.2017

Zur Auferstehung berufen: Christus auf einem byzantinischen Fresko
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Zur Auferstehung berufen: Christus auf einem byzantinischen Fresko

Was haben sie nicht alles gefegt und gemacht, damit heute alles schön ist. Friedhofsgärtner, und viele Tausende, die schon vor dem Feiertag zu den Gräbern gegangen sind. Und doch: Die Blätter fallen wie sie fallen. Und nicht wenige davon....

INFO: Nach dem gestrigen Reformationstag und vor dem „Allerseelentag“ morgen wird heute „Allerheiligen“ gefeiert - in NRW gesetzlicher Feiertag, auch in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Der Tag gilt als „stiller Feiertag“ mit strengen Bestimmungen zum Feiertagsschutz. 

Die Ursprünge des Allerheiligenfestes finden sich in der jungen Kirche, wo man bereits im 4. Jahrhundert innerhalb des Osterfestkreises ein Gedächtnis aller Märtyrer, der Blutzeugen für den Glauben, beging. Papst Bonifatius IV. legte im Jahr 610 das Fest anlässlich der Weihe des römischen Pantheon zur „Kirche der heiligen Jungfrau Maria und aller heiligen Märtyrer“ auf den 13. Mai. Gregor III. dehnte es auf die Feier aller Heiligen aus, und Gregor IV. ordnete es schließlich als „Fest aller Heiligen“ im Jahr 835 für die Gesamtkirche an. Seither wird es am 1. November begangen, erinnert aber nicht nur an die offiziell Heiliggesprochenen, sondern an alle, die als Christen gelebt haben – ob man sie kennt oder nicht. In der Katholischen Kirche wird Allerheiligen heute wie der Sonntag mit seinen Messen gefeiert, viele nutzen traditionell den Nachmittag und Vorabend von Allerseelen morgen schon heute zum Gang auf den Friedhof. Bei Prozessionen werden die kerzengeschmückten Gräber mit Weihwasser besprengt - Zeichen für das Leben und den Glauben an die Auferstehung.

Der Vorabend, 31. Oktober, ist der „All Hallows Eve“, der in den Vereinigten Staaten und vielen Ländern als „Halloween“ gefeiert wird. Der Allerseelentag, 2. November, etablierte sich 998 vom französischen Benediktinerkloster Cluny aus, als Abt Odilo das festliche Gedächtnis aller Verstorbenen für den 2. November für alle ihm unterstellten Klöster anordnete. 1006 wurde dieser Gedenktag durch Papst Johannes XVIII. für die ganze Kirche verbindlich erklärt. 

Selig- und Heiligsprechungen

Die Heiligsprechung ist in der katholischen Kirche eine feierliche Erklärung des Papstes über das vorbildlich christliche Leben eines Menschen und über seine endgültige Aufnahme zu Gott. Nach dieser „Kanonisation“, die während eines Festgottesdienstes vollzogen wird, darf die betreffende Person weltweit verehrt werden. Der Heiligsprechung geht ein kirchlicher Prozess voraus, der über mehrere Instanzen führt. Dabei muss nachgewiesen werden, dass durch die Fürsprache des oder der Betroffenen Wunder geschehen sind. Das gilt allerdings nicht für Menschen, die als Märtyrer, also wegen ihres Glaubens, gestorben sind.

Vor einer Heiligsprechung steht die Seligsprechung. Bei ihr stellt die katholische Kirche durch das Urteil des Papstes fest, dass eine verstorbene Person vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Aus der positiven Beurteilung durch die vatikanische Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese als Vorbild und als Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Zugelassen ist hier nur eine regionale Verehrung des Seligen. Das Gesamtverzeichnis der Seligen und Heiligen der katholischen Weltkirche („Martyrologium romanum“) nennt rund 7.000 namentlich bekannte Selige und Heilige.

Mittwoch, 01.11.2017