"KU" – der lange Weg zum großen Fest

von Markus Möhl

Sonntag, 04.05.2014

das Abendmahl: Brot und Wein
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Durch die Konfirmation erfolgt u.a. auch die offizielle Zulassung zum Abendmahl

In den sieben Wochen zwischen Ostern und Pfingsten feiern evangelische Kirchengemeinden traditionell noch ein anderes großes Fest: die Konfirmation. Für die Jugendlichen ist es der Höhepunkt und Schluss nach zwei Jahren Konfirmandenunterricht (KU).

Mit der Konfirmation (lat. konfirmare = bestätigen, bestärken) bestätigen evangelische Jugendliche ihre Taufe und werden dadurch zu vollwertigen Mitgliedern ihrer Kirchengemeinde. Damit verbunden sind u.a. die Zulassung zum Abendmahl und die Möglichkeit, selber Taufpate zu werden. Anders als bei der vergleichbaren Kommunion in der katholischen Kirche (immer am ersten Sonntag nach Ostern = "Weißer Sonntag") ist das evangelische Fest der Konfirmation kein Sakrament und auch nicht an einen festen Termin gebunden. Traditionell werden Konfirmationen zwischen Palmsonntag und Pfingsten gefeiert.

Das Fest ist nach wie vor populär - auch weil es vielfach als Abschiedsritual von der Kindheit begriffen wird. Die Zahl der Jugendlichen, die sich konfirmieren lassen, liegt bundesweit seit Jahren konstant bei etwa 250.000. Allein in NRW lassen sich in diesem Jahr rund 47.000 Jugendliche konfirmieren. Dem festlichen Gottesdienst geht eine Unterweisung in den wichtigsten Grundlagen des evangelischen Glaubens und der kirchlichen Lehre voraus.

Dieser Konfirmandenunterricht (KU) dauert je nach Landeskirche zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Die früher obligatorische Abschlussprüfung vor der eigentlichen Konfirmation gibt es vielerorts nicht mehr. An ihre Stelle sind u.a. so genannte Vorstellungsgottesdienste getreten, an denen die Konfirmandinnen und Konfirmanden aktiv mitwirken und so ihr erworbenes Wissen vor der versammelten Gemeinde unter Beweis stellen. Weitere Infos und links zum Thema gibt es auch unter www.konfiweb.de

Die Tradition der Konfirmation geht zurück auf den hessischen Landgrafen Philipp der Großmütige (1504 - 1567). Der fühlte sich herausgefordert von der nachreformatorischen Bewegung der Täufer, die die in der Kirche übliche Säuglingstaufe ablehnten mit der Begründung, getauft werden könne nur, wer glaubt. Zu einer solchen Glaubensentscheidung aber sei ein Säugling noch nicht imstande. Um den Konflikt mit den Täufern zu entschärfen, bat Landgraf Philipp den in Straßburg lehrenden Reformator Martin Bucer um Vermittlung, da dieser auch in der Täuferbewegung eine gewisse Akzeptanz genoss.

Bucer entwickelte schließlich eine Kompromisslösung: Zwar sollte die Säuglingstaufe beibehalten, aber später ergänzt werden durch einen kirchlichen Unterricht, an dessen Ende die Kinder bewusst "ja" zu ihrem Glauben und zu ihrer Taufe sagen können. Der Vorschlag fand Eingang in eine neue Kirchenordnung ("Ziegenhainer Zuchtordnung") und wurde dort als verbindliche Aufgabe für die Pfarrer festgeschrieben. Sie hatten künftig zusammen mit den Ältesten der Gemeinde dafür zu sorgen, "dass alle Kinder, wenn sie des Alters wegen fähig sein können, zu dem Katechismus-Unterricht geschickt werden". 1539 wurde daraufhin in Hessen die erste Konfirmation gefeiert – ein Ereignis, das sich in der evangelischen Kirche in diesem Jahr also zum 475. Mal jährt.

Sonntag, 04.05.2014