Kirchenwahlen in NRW

von Stefan Klinkhammer

Sonntag, 07.11.2021

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Mitbestimmen – mitverantworten: Am 6./7. November 2021 finden in ganz Nordrhein-Westfalen die Wahlen zu den kirchlichen Laiengremien statt. Bestimmt werden Pfarrei- und Gemeinderäte, GdG-Räte und Kirchenvorstände.  

INFO: In den fünf nordrhein-westfälischen Bistümern stehen am Wochenende Wahlen an. Die rund 6,5 Millionen Katholikinnen und Katholiken in den Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn sind aufgerufen, die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände neu zu wählen. Pfarrgemeinderatswahlen finden in den NRW-Bistümern alle vier Jahre und Kirchenvorstandswahlen alle drei Jahre statt. Alle zwölf Jahre - auch 2021 - fallen sie zusammen. Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind je nach Kirchort unterschiedlich. Detaillierte Informationen erhalten Interessierte in den Pastoralbüros vor Ort. 

Pfarrgemeinderäte oder Pfarreiräte (Bistum Münster) sind für die religiösen, sozialen und kulturellen Aktivitäten einer Pfarrei mitverantwortlich. Zu ihren Aufgaben des Pfarrgemeinderats gehört, gemeinsam mit dem Pfarrer an der Umsetzung des lokalen Pastoral-Konzepts zu arbeiten, das sozial- und gesellschaftspolitische Engagement der Gemeinde mitzugestalten und die verschiedenen Gruppen im Seelsorgebereich zu vernetzen. Die Wahlperiode dauert vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Seelsorgebereich haben. 

Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche, von den Gemeindemitgliedern gewählte Vertretungsorgan der Kirchengemeinde. Er ist unter anderem verantwortlich für den Haushalt, Vermögensverwaltung und die Personalangelegenheiten der Gemeinde sowie die Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen in den gemeindeeigenen Einrichtungen wie Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof. Jeweils die Hälfte des Kirchenvorstands wird alle drei Jahre für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.

Sonntag, 07.11.2021