
Vom Amt bestattet, aber nicht vergessen
Sonntag, 18.09.2022
Wenn ein Verstorbener keine Angehörigen (mehr) hat, diese nicht aufzufinden sind oder sich weigern, die Beerdigung zu organisieren, dann muss die zuständige Kommune eingreifen und eine „Bestattung von Amts wegen“ vornehmen. Ein Fall für´s Ordnungsamt. (mehr lesen)