Coronavirus: Bischofskonferenz gibt Tipps

von Christof Beckmann

Sonntag, 01.03.2020

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Die Situation wird ernst genommen: Nach den ersten Fällen des Coronavirus in Deutschland hat das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz Hinweise zur Vermeidung von Ansteckung an die (Erz-)Bistümer verschickt.

INFO: Erste Ansteckungsfälle im Kreis Heinsberg haben das Bistum Aachen bewogen, am Donnerstag seinen Gemeinden besondere Vorsichtsmaßnahmen wegen des Coronavirus zu empfehlen. Die Weihwasserbecken - auch im Aachener Dom - sollten vorläufig nicht befüllt werden, der Friedensgruß in den Gottesdiensten solle nicht durch Händeschütteln, sondern nur durch Zunicken erfolgen. Weiter sind die Gemeinden angehalten, dass Kommunionausteiler die Hostien ausschließlich in die Hand und nicht in den Mund legen. Das Bistum Rottenburg-Stuttgart hatte am Mittwoch bereits ähnliche Empfehlungen an die Gemeinden rausgegeben.
Auch am Kölner Dom sind nun Vorsichtsmaßnahmen gegen das Coronavirus ergriffen. Seit Freitag blieben die Weihwasserbecken leer. Domdechant Robert Kleine bat um Verständnis dafür, dass bei den Messfeiern Kommunionausteiler die Hostien ausschließlich in die Hand und nicht in den Mund legen: „Wir wollen mit diesen Maßnahmen keine Panik schüren, aber dazu beitragen, dass Krankheiten wie das Coronavirus sich weniger schnell verbreiten können», so Kleine. Der Kölner Dom werde täglich von 20.000 Menschen aus aller Welt besucht.

Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz: Auch in der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) wird die Situation ernst genommen. Aufgrund von Fällen des Virus COVID-19 (Coronavirus) in Deutschland hat das Sekretariat am 26. Februar Hinweise zur Vermeidung von Ansteckung an die (Erz-)Bistümer bundesweit verschickt. In den Hinweisen zur Vermeidung von Ansteckungen in Gottesdiensten und Kirchenräumen heißt es: „Die Zahl der in Deutschland an dem neuen Virus Erkrankten hat zugenommen. Jeder Einzelne und die im öffentlichen Bereich Verantwortlichen sind aufgefordert, um der Ansteckung entgegenzuwirken. Dies gilt auch für den Bereich der Kirche.“ Wörtlich heißt es in dem Schreiben:

„Die Grundregel zur Minderung der Erkrankungsgefahr lautet: Wer Symptome einer Erkrankung aufweist oder bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten.

Daraus folgt: Bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll keinen liturgischen Dienst ausüben. Dies gilt besonders für die Leiter von Wort-Gottes-Feiern, die Messdiener und Kommunionhelfer. Priester sollen nicht der Gemeindemesse vorstehen.

Ratsam ist vorübergehend auch eine Zurückhaltung bei der Nutzung des Weihwasserbeckens in den Kirchen.

Zusätzlich empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Bei Konzelebration soll in besonderer Weise darauf geachtet werden, dass man kein Ansteckungsrisiko eingeht.
  • Priester und Kommunionhelfer sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen. Die Benutzung eines Desinfektionsmittels ist empfehlenswert.
  • Für den Empfang der Heiligen Eucharistie empfiehlt sich gegenwärtig die Handkommunion.
  • Wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos verlangen Kelchkommunion und Mundkommunion besondere Vorsicht.
  • Dasselbe gilt für den Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmung) beim Friedenszeichen nach dem Friedensgruß des Priesters.

Im kirchlichen Bereich soll im Hinblick auf das neue Virus verantwortlich gehandelt, aber eine überzogene Ängstlichkeit vermieden werden. Alle Beteiligten stehen in der Pflicht, im Rahmen des jeweils Möglichen und Nötigen mitzuhelfen, die Gefahr einer Ansteckung zu verkleinern.“

Unterdessen bestätigten mehrere Bistümer, dass sie die Hinweise der DBK umsetzen werden. Hier die Empfehlungen zum Download

Sonntag, 01.03.2020