Ab heute tagt die Landessynode der EKiR

von Manfred Rütten

Sonntag, 10.01.2016

Abgeordnete im Tagungssaal der rheinischen Landessynode in Bad Neuenahr
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Einmal im Jahr kommen über 200 Abgeordnete aus allen Kirchenkreisen und Gemeinden der EKiR zur Landessynode zusammen.

Sieben Zentimeter hoch und 2,6 Kilo schwer ist der Stapel von Anträgen, Berichten und Gesetzentwürfen, über die die gut 200 Abgeordneten der Landessynode bis Freitag beraten werden. Ein Thema unter anderem: die Homo-Ehe.

Bislang konnten sich gleichgeschlechtliche Paare im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) nur segnen lassen. Bald könnte es auch für sie eine ganz normale kirchliche Trauung geben, erklärte Vizepräsident Dr. Johann Weusmann bereits im Dezember 2015 bei einer Pressekonferenz. In den 1990-er Jahren habe es in der Evangelischen Kirche im Rheinland eine ebenso lange wie lebhafte Diskussion über die Segnung homosexueller Paare gegeben. Die Debatte mündete im Jahr 2000 in einen Beschluss der Landessynode ein, der eine gottesdienstliche Begleitung ermöglicht, diese jedoch – im Gegensatz zum Gottesdienst aus Anlass einer Eheschließung zwischen verschiedengeschlechtlichen Paaren – nicht als Amtshandlung qualifiziert. Die Gleichstellung sei damals schon deshalb nicht möglich gewesen, weil es seinerzeit im staatlichen Recht kein mit der Zivilehe vergleichbares Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gab, sondern diese wie nichteheliche Lebensgemeinschaften behandelt wurden, erläuterte der leitende Jurist der rheinischen Kirche.

Durch das staatliche Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2001, die sich anschließende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Gesetzgebung zur Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Zivilehe hätten sich die rechtlichen Voraussetzungen inzwischen grundlegend geändert: "Der Grad der rechtlichen Bindung und die gegenseitigen Einstandspflichten der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner sind nicht mehr von denjenigen der verschiedengeschlechtlichen Ehepartner zu unterscheiden. Beide Rechtsinstitute werden vor dem Standesamt begründet und können nur unter identischen Voraussetzungen beendet werden. Insofern ist es im Sinne der von der Landessynode getroffenen Beschlüsse nur konsequent, wenn jetzt nicht nur ein Gottesdienst aus Anlass einer Eheschließung, sondern eben auch ein Gottesdienst aus Anlass einer Verpartnerung stattfinden kann."

Weusmann betonte während der Pressekonferenz, dass es bis heute Unterschiede in der theologischen Bewertung der Homosexualität gebe, die auf ein unterschiedliches Bibelverständnis zurückzuführen seien. Darauf wolle und werde die rheinische Kirche weiterhin Rücksicht nehmen. So sollen Pfarrerinnen und Pfarrer die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares aus Gewissensgründen ablehnen dürfen. Dies solle jedoch nicht zu Lasten der der Kirche oft hoch verbundenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerinnen bzw. -partner gehen. Deshalb solle - so sehe es der der Beschlussvorschlag für die Landessynode vor - die Superintendentin bzw. der Superintendent für einen Ersatz sorgen, damit der Gottesdienst stattfinden könne.

Auch das Thema Geld wird die Landessynode beschäftigen – allerdings nicht so stark wie in den vergangen Jahren, als es um Sparbeschlüsse in Höhe von rund 20 Millionen Euro ging. Zur Abstimmung steht diesmal ein Haushaltsplan für 2016 mit einem erwarteten Gesamtvolumen von 698 Millionen Euro. Lediglich gut 10% davon erhält die Landeskirche für ihre Aufgaben, der Rest geht an die 719 Kirchengemeinden (Stand 1.1.2016) und an die 38 Kirchenkreise.

Die Landessynode, die in der Regel einmal pro Jahr zusammentritt, ist das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die rheinische Kirche hat rund 2,65 Millionen Mitglieder in Nordrhein-Westfalen (ca. 2,07 Millionen), in Rheinland-Pfalz (360.000), im Saarland (146.000) und in Hessen (78.000). Von den 729 Kirchengemeinden, die mit Stand vom 1. Dezember 2015 zur rheinischen Kirche gehören, liegen 451 in Nordrhein-Westfalen, 180 in Rheinland-Pfalz, 46 im Saarland und 52 in Hessen. An der 68. Landessynode 2016 nehmen insgesamt 213 stimmberechtigte Synodale teil. Davon kommen 160 aus Nordrhein-Westfalen, 33 aus Rheinland-Pfalz, zwölf aus dem Saarland und acht aus Hessen.

Aktuelle Berichte und Video-Live-Streams von der Landessynode gibt es ab 10. Januar unter http://www.ekir.de/landessynode
Sonntag, 10.01.2016