75 Jahre: Bundesrepublik, Grundgesetz, Bundestag
Sonntag, 08.09.2024
Mit einem großen Fest in Berlin wird an diesem Wochenende an den Wiederbeginn der Demokratie in unserem Land erinnert. Am 7. September 1949 konstituierte sich der erste Deutsche Bundestag, vor 25 Jahren zog das gesamtdeutsche Parlament nach Berlin …
INFO: Am 23. Mai 2024 wurde das Grundgesetz 75 Jahre alt. Dazu fand ein umfangreiches Programm in Berlin und Bonn statt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hielt die zentrale Rede bei einem Staatsakt, zuvor nahm er an einem ökumenischen Gottesdienst mit interreligiöser Beteiligung in der Sankt Marienkirche teil. Mehr im Internet: Das Berliner „Fest der Demokratie“, das Bonner „Fest der Demokratie“.
Das Grundgesetz wurde nach Ende des Zweiten Weltkrieges vom Parlamentarischen Rat in Bonn geschrieben und ist geprägt von der Erfahrung der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft. Es beginnt mit den Worten: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“ Mit dem Grundgesetz sollte eine Ordnung geschaffen werden, die Diktatur, Holocaust und einen Weltkrieg nie wieder zulässt. Am 23. Mai 1949 ist es mit Unterzeichnung und Verkündung in Bonn in Kraft getreten.
Die Würde eines jeden Menschen steht am Beginn des Grundgesetzes. Sie zu schützen ist „die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, damit grundlegend und besitzt eine Ewigkeitsgarantie. Insgesamt ist das Grundgesetz ist allen anderen Gesetzen übergeordnet. Über die Einhaltung wacht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland enthält die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben und ist so Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland: In 146 Artikeln sind die Grundrechte der deutschen Bürger, die Aufgaben von staatlichen Institutionen und andere Gesetze verankert. Die ersten 19 Artikel umfassen die Grundrechte. Darin steht zum Beispiel, dass jede Person das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat und dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Auch sichern die Grundrechte jeder und jedem Glaubens- und Religionsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu. Außerdem heißt es darin, dass Ehe und Familie unter einem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen und dass politisch Verfolgte ein Recht auf Asyl haben. Zudem begrenzt das Grundgesetz staatliche Machtausübung durch demokratische Kontrolle.
Mit dem Artikel 20 beginnt der Teil „Der Bund und die Länder“, der die Staatsform festlegt: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“, in dem alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Inzwischen orientieren sich viele junge Demokratien am deutschen Vorbild - in Europa, Lateinamerika, Afrika und Asien. Besonders großen Einfluss gewann die bundesrepublikanische Verfassungsordnung, als nach dem Fall des Eisernen Vorhangs zahlreiche Staaten Ost- und Mitteleuropas daran anknüpften. Die ostdeutschen Bundesländer traten nach deutsch-deutschen wie auch internationalen Verhandlungen am 3. Oktober 1990 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Dabei wurde mit der Wiedervereinigung die Präambel des Grundgesetzes verändert. Seit 1990 lautet sie: „Die Deutschen [...] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
LINKS: Grundgesetz bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): https://www.bpb.de/shop/buecher/grundgesetz/; Grundgesetz beim Deutschen Bundestag (Taschenbuch): https://www.btg-bestellservice.de/informationsmaterial/42/anr10060000); Grundgesetz beim Deutschen Bundestag (Mini-Format): https://www.btg-bestellservice.de/informationsmaterial/42/anr10070000; Grundgesetz als Magazin: https://dasgrundgesetz.de/; Grundgesetz in Leichter Sprache (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge): https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/LeichteSprache/leichte-sprache-grundgesetz.html?nn=282388); Grundgesetz in Leichter Sprache (Netzwerk Leichte Sprache): https://www.leichte-sprache.org/wp-content/uploads/2018/01/Grund-Rechte-LS-Web-Version_16-06-15_barrierefrei-1.pdf; Ausstellung im Bundesrat in Bonn „Unser Grundgesetz“: https://www.hdg.de/haus-der-geschichte/historische-orte/unser-grundgesetz; Haus der Geschichte: https://www.hdg.de/haus-der-geschichte; Kartenspiel „Der Tugendvogel“: https://quararo.de/tugendvogel/; Kartenspiel der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern: https://politik-mv.de/2024/02/19/das-kartenspiel-zum-grundgesetz/)
75 Jahre Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Bundestag: Am 7. September 1949, vor 75 Jahren, konstituierte sich der erste Deutsche Bundestag in Bonn - in einem geteilten Land. 1999, vor 25 Jahren und zehn Jahre nach der Friedlichen Revolution in der DDR, zog das gesamtdeutsche Parlament nach Berlin. Das feiert der Bundestag mit Veranstaltungen, Ausstellungen und Publikationen. An diesem Wochenende wurde der Höhepunkt und zugleich Abschluss des Jubiläumsjahres mit einem Bürgerfest am 6. und 7. September auf dem Friedrich-Ebert-Platz, im Außenbereich des Paul-Löbe-Hauses sowie am Spreeufer in Berlin begangen. Außerdem bot die parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom anlässlich dieses Jubiläums ein Sonderprogramm mit verlängerten Öffnungszeiten.
Bücher: „Der nächste Redner ist eine Dame…“ - Die Frauen im ersten Deutschen Bundestag: Ein Lesebuch über Pionierinnen im Bundestag und die Anfänge des bundesdeutschen Parlamentarismus, hg. vom Deutschen Bundestag. Mit 38 Kurzporträts und Texten von Juli Zeh, Shelly Kupferberg, Julia Franck, Helene Bukowsi sowie Therézia Mora und einem Vorwort von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Erscheinungstag 15. Mai 2024 im Ch.Links Verlag; „Parlamendarium: Parlamentsgeschichte nach Kalendertagen“: Illustrierte Sonderedition in Kooperation mit dem HdG. Mit Bilderstrecke von Erna Wagner-Hehmke von 1948/49 und Essays von Manfred Wichmann, Michael F. Feldkamp und Benedikt Wintgens über die Fotografin, den Parlamentarischen Rat und den ersten Bundestag. Themenausgabe zum Parlamentarischen Rat. Hier das kostenfreie Epaper (PDF); Grundgesetz-Sonderausgabe: Die faksimilierte Originalschrift des Grundgesetzes in der Fassung von 1949 erscheint aus Anlass des 75-jährigen Bestehens des Grundgesetzes und des Bundestages. Die Sonderausgabe enthält ein Vorwort der Bundestagspräsidentin, die Namen der Mitglieder des Parlamentarischen Rats und einen QR-Code zum Abruf der aktuellen Fassung des Grundgesetzes. Weitere Informationen zu den Angeboten und umfangreiche historische Hintergründe zu 75 Jahre Bundestag im Internetangebot des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de/75-jahre – der laufend aktualisierten Sonderseite zum Jubiläum.
St. Michael-Jahresempfang 2024 in Berlin: Am Dienstag, 10. September 2024, um 18.00 Uhr, findet auf Einladung des Leiters des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Prälat Dr. Karl Jüsten, der traditionelle St. Michael-Jahresempfang im Hotel Aquino (Tagungszentrum Katholische Akademie, Hannoversche Straße 5b) in Berlin statt. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, wird ein Grußwort sprechen. Die Festansprache hält der Großerzbischof der Ukrainischen griechisch-katholischen Kirche, Sviatoslav Shevchuk (Kiew/Kyjiv). Erwartet werden neben Mitgliedern des Bundeskabinetts zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Kirche, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft.
Erzengel Michael: Michael (deutsch: „Wer ist wie Gott?“), nach dem Alten Testament Verteidiger des Volkes Gottes, ist nach dem jüdischen Tanach einer der vier bzw. sieben Erzengel und kommt in den Traditionen des Judentums, Christentums und Islams vor. Er gilt als Bezwinger des Teufels, als Anführer der himmlischen Heerscharen und Patron der Soldaten und Krieger. Nach der Schlacht auf dem Lechfeld, eine der größten militärischen Auseinandersetzungen im ostfränkisch-deutschen Reich, die Otto der Große am 10. August 955 gegen die Ungarn für sich entschied, wurde der hl. Michael zum Schutzpatron des Heiligen Römischen Reiches und später Deutschlands. Michael, mit den Attributen Waage und Flammenschwert dargestellt, ist Symbol der ecclesia militans, der wehrhaften Kirche. Papst Gelasius I. legte im Jahr 493 das Fest des hl. Erzengels Michael und aller Engel auf den 29. September, den Weihetag der Michaelskirche an der Via Salaria in Rom. Das Konzil in Rom 745 legte die Zahl der Erzengel auf drei fest: Michael, Gabriel und Raphael. Michael spielt als Geleiter der Seele des Verstorbenen auf ihrem Weg ins Jenseits eine wichtige Rolle im Volksglauben. Traditionell war der Michaelistag auch ein beliebter Termin für laufende Miet-, Pacht- oder Zinszahlungen.