Wieder öffentliche Gottesdienste in NRW

von Christof Beckmann

Sonntag, 26.04.2020

Platzhalterbild
Beitrag anhören

Am 23. April teilte die Staatskanzlei mit, dass in NRW ab Mai wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können. Seit Wochen hatte es Gottesdienste für die Gläubigen aller Religionen fast nur noch per Rundfunk oder Livestream gegeben. ...

Eine Chronik:

  • Bereits am 26. Februar 2020, zu Beginn der Coronakrise, hatte das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz Empfehlungen zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) in Gottesdiensten und Kirchenräumen gegeben.
  • Am 16. März vereinbarte die Bundesregierung mit den Bundesländern nach Rücksprache mit den Kirchen strenge Leitlinien zu „Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften“. Damit gab es ab dem 17. März auch in ganz Nordrhein-Westfalen vorerst keine öffentlichen Gottesdienste mehr. Die Bistümer Münster und Essen sowie die Erzbistümer Paderborn und Köln hatten bereits öffentliche Gottesdienste untersagt, um eine Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Als letzte NRW-Diözese sagte das Bistum Aachen alle Feiern ab. In fast allen 27 Diözesen wurden öffentliche gottesdienstliche Feiern ausgesetzt, die Gläubigen von der Sonntagspflicht entbunden (CIC, Canon 1248).
  • Am 20. März wandten sich die katholische, evangelische und orthodoxe Kirche in Deutschland in einem gemeinsamen Wort unter dem Titel „Beistand, Trost und Hoffnung“ an die Öffentlichkeit.
  • Per Rechtsverordnung erließ die NRW-Landesregierung zum 23. März ein weitreichendes Kontaktverbot, auch zu Gottesdiensten: „Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis".
  • Am 25. März aktualisierte der Vatikan seine Anweisungen zur Karwoche und zum Osterfest, präzisierte damit die zuvor am 20. März veröffentlichten Maßgaben und berücksichtigte Rückmeldungen von Bischofskonferenzen. In dem Schreiben der Gottesdienstkongregation mit dem Titel „In Zeiten von Covid-19" wurden Bischöfe und Priester dazu angehalten ohne Anwesenheit der Gläubigen zu feiern. Auch die gemeinsame Feier mehrerer Geistlicher und der Austausch des Friedensgrußes sollen laut Dekret unterbleiben. Die vorgelegten Weisungen galten auch für Priesterseminare und Ordenshäuser. Ausdrucksformen der Volksfrömmigkeit und Prozessionen, die üblicherweise in der Karwoche und zu Ostern stattfinden, sollten nach Ermessen des zuständigen Bischofs auf einen späteren Termin verschoben werden. Am Osterfest zum vorgesehenen Datum am 12. April hielt der Vatikan fest. Auch Live-Übertragungen aus den Kirchen wurden angeregt.
  • Am 11. April, just einen Tag vor dem Osterfest, betonte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Verbot öffentlicher Gottesdienste stelle eine schwere Beeinträchtigung des vom Grundgesetz garantierten Rechts auf Religionsfreiheit dar. Es mahnte eine strenge Überprüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme. Sämtliche kirchlichen Feiern zum Hochfest Ostern 2020 fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
  • Nach der Konferenz der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten am 15. April äußerte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, seine Enttäuschung, dass das Verbot von öffentlichen Gottesdiensten aller Religionsgemeinschaften erhalten bleiben soll. Angesichts erster Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens sei das nicht nachvollziehbar, sagte er mit Bezug auf die „sehr deutliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den schwerwiegenden Eingriffen in die Religionsfreiheit“. Als katholische Kirche werde man in das am 17. April im Bundesministerium des Innern geplante Gespräch einen Lösungsvorschlag einbringen, wie Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleistet werden können.
  • NRW-Ministerpräsident Armin Laschet traf sich am 16. April mit Vertretern der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen zur Frage der Ermöglichung von Gottesdiensten im Zuge der Lockerung der Maßnahmen. „Gemeinsam wollen Landesregierung und Glaubensgemeinschafften in Nordrhein-Westfalen einen Weg aufzeigen, unter welchen Bedingungen öffentliche Gottesdienste in Zukunft wieder möglich sein können. Dieser Weg könnte Vorbild für ganz Deutschland werden", so die Landesregierung.
  • Am 17. April legte die katholische Deutsche Bischofskonferenz konkrete Vorschläge für die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste vor. Ziel der „Empfehlungen“, die auch im Gespräch der Religionsgemeinschaften mit Vertretern des Bundesinnenministeriums vorgestellt wurden, sei es, vor allem Sonntagsgottesdienste, aber auch Trauergottesdienste mit strengen Sicherheitsmaßnahmen wieder möglich zu machen. Dazu soll es unter anderem Zugangsbeschränkungen geben. Aus Sicht der Bischöfe sollten für alle Religionsgemeinschaften möglichst gleichwertige Bestimmungen gelten. Konkret empfahlen die Bischöfe die Nutzung von Schutzmasken, Gottesdienste sollten danach vor allem in den großen Kirchenräumen und nur ausnahmsweise in Seitenkapellen oder einer Krypta stattfinden. Markierte Plätze oder Platzkarten sollen der notwendige Abstand zwischen den Teilnehmenden garantieren, Gedränge vor dem Kircheneingang sei zu verhindern. Gottesdienste in den Sommermonaten könnten häufig auch im Freien abgehalten werden, etwa zu Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam. Einen vorübergehenden Ausschluss bestimmter Personengruppen von der Teilnahme an Gottesdiensten - etwa von Älteren über 60 Jahre - lehnt die Bischofskonferenz ab. Mit Blick auf Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Hochzeiten, Diakonen- und Priesterweihen fordern die Bischöfe eine besonders sorgfältige Einhaltung der Regeln.
  • Am selben Tag, 17. April, fand im Bundesinnenministerium ein Treffen mit Vertretern beider großer Kirchen, der orthodoxen Bischofskonferenz, von Muslimen und des Zentralrats der Juden, bei dem eine Lockerung „zeitnah“ nach dem 30. April in Aussicht gestellt wurde. An diesem Tag wollten Bund und Länder das nächste Mal über weitere Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie beraten. Zu den Ergebnissen der Zusammenkunft erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, man sei froh, dass sich die Vertreter von Bund und Ländern, der Kirchen und Religionsgemeinschaften in großer Einmütigkeit darauf verständigt hätten, „dass man im Laufe der nächsten Woche konkrete Wege für eine schrittweise Lockerung der Beschränkungen religiöser Zusammenkünfte und damit auch von Gottesdiensten prüfen will. Hierzu werden die Religionsgemeinschaften kurzfristig Vorschläge unterbreiten, die von der staatlichen Seite auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen des Gesundheits- und Infektionsschutzes geprüft werden. Ziel soll es sein, religiöse Veranstaltungen nach Maßgabe der Anforderungen des Infektionsschutzes schrittweise möglichst bald nach dem 30. April 2020 wieder zuzulassen, wobei die Einzelheiten jeweils auf Ebene der zuständigen Länder zu erörtern sein werden.“
  • Bis zum 22. April gingen insgesamt 15 Konzepte von Religionsgemeinschaften im Innenministerium ein. Sie sollten am 24. April mit den Chefs der Staatskanzleien abgestimmt, für die Erstellung des Rahmenplans mit Empfehlungen gegebenenfalls modifiziert und am 29. April zunächst bei der Ministerpräsidentenkonferenz vorgestellt werden - die Entscheidung, ob und wie Gottesdienste stattfinden, liegt bei den Bundesländern; teilweise liegen dort schon entsprechende Richtlinien vor.
  • Nach Meldung vom 22. April sah der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, für öffentliche Gottesdienste „ab Mai" realistische Chancen. Die aktuellen Gespräche ließen hoffen, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen bei ihrer Konferenz am 30. April dafür „grundsätzlich grünes Licht geben werden“. Denkbar sei, dass Gottesdienstbesucher weit auseinander sitzen und Mundschutz tragen. Überlegt werde zudem, ob der Priester die Kommunion mit Maske und Handschuhen oder mit einer Zange oder einem Löffel austeile. Taufen und Trauungen sollten weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich sein. Auf Priesterweihen und Firmungen werde vorerst verzichtet. Am 30. April war der Rahmenplan als Entscheidungsgrundlage für die erneuten Beratungen von Bund und Ländern über mögliche Lockerungen für Gottesdienste vorzulegen und zu entscheiden. Im sogenannte „Corona-Kabinett“ der Bundesregierung sollte das konzeptionelle Grundgerüst zu bundesweit möglichst einheitlichen Regeln für alle Religionsgemeinschaften führen, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sollte die Ergebnisse der Konferenz mitteilen.
  • Inzwischen preschten einige Bundesländer bereits vor: Als erstes Bundesland erlaubte Sachsen am 20. April wieder Gottesdienste, allerdings nur im kleinen Rahmen mit bis zu 15 Teilnehmern. Das Land Brandenburg zog am selben Tag nach und erlaubte wieder religiöse Zeremonien, besonders Taufen und Bestattungen, mit bis zu 20 Teilnehmenden. Gottesdienste sollten ab Anfang Mai wieder freigegeben werden. Das Land Berlin erlaubte ab 4. Mai Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmenden. Voraussetzung sei, dass die notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Generell sei die maximale Teilnehmerzahl jedoch von den räumlichen Bedingungen des jeweiligen Sakralbaus abhängig.
  • Überraschend ließ auch der Freistaat Thüringen ab 22. April wieder öffentliche Gottesdienste zu. Danach sind religiöse Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Teilnehmern und unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern ohne Antrag auf Genehmigung erlaubt. Ursprünglich sollten die Beschränkungen für Versammlungen und damit auch für Gottesdienste infolge der Corona-Pandemie erst ab 3. Mai gelockert werden.
  • Am 23. April teilte auch die NRW-Staatskanzlei mit, dass in Nordrhein-Westfalen ab Mai wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können. Grundlage, so die Landesregierung, seien „umfassende und präzise Konzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften", wie während der Corona-Pandemie Gottesdienste unter Beachtung des Infektionsschutzes gestaltet werden können. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben laut Landesregierung erklärt, die Schutzvorkehrungen etwa zur Einhaltung des Abstands bis zum 1. Mai vornehmen zu können. „Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise", erklärte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Die Juden hätten auf die gemeinsame Feier des Pessachfestes und die Christen auf die Ostergottesdienste verzichtet, die Muslime feierten den Auftakt des Ramadan ohne gemeinsames Freitagsgebet und abendliche Begegnungen zum Fastenbrechen. Der stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) betonte, mit den vorgelegten Konzepten für die weitere Eindämmung des Virus kämen die Religionsgemeinschaften „ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Gemeindemitglieder und Gottesdienstbesucher mit großer Sorgfalt nach". Die Landesregierung wies darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen als einziges Land den gemeinsamen Gottesdienstbesuch zu keinem Zeitpunkt während der Corona-Krise verboten habe. Vielmehr habe sie es als ausreichend erachtet, von den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Selbstverpflichtungserklärungen den Verzicht auf Versammlungen zur Religionsausübung entgegenzunehmen.
  • In Rheinland-Pfalz und dem Saarland sprechen kirchliche Kreise und Landespolitiker bislang noch von einem Neustart am 3. Mai - sofern bis dahin die Schutzkonzepte behördliche Zustimmung finden. Von Schleswig-Holstein über Niedersachsen und Hessen bis nach Bayern rechnen die Vertreter von evangelischer und katholischer Kirche frühestens am 10. Mai wieder mit öffentlichen Gottesdiensten.
  • Nach Meldungen vom 24. April berät das Bundesinnenministerium mit den Chefs der Staatskanzleien ein mögliches Rahmenkonzept für eine Lockerung von Gottesdiensten, auch das Robert-Koch-Institut sei an den Gesprächen beteiligt. Dem Ministerium liegen nach eigenen Angaben 15 Konzepte von Religionsgemeinschaften vor. Das Rahmenkonzept könne nur eine Empfehlung für die Länder sein, bei denen die Entscheidung zu Lockerungen liegen. Ein konkreter Termin wurde nicht genannt. Das Corona-Kabinett werde sich am 27. April mit dem Rahmenkonzept befassen, die Ministerkonferenz behandelt das Thema am 29. April.

Auch im benachbarten Ausland wird zu diesem Zeitpunkt damit gerechnet: In Luxemburg sollen Gottesdienste frühestens nach dem 10. Mai möglich sein. Mindestens bis zu diesem Datum blieben öffentliche Gottesdienste weiterhin untersagt, so das Erzbistum. Eine schrittweise Wiederaufnahme von Gottesdiensten könne nur „im Rahmen einer allgemein positiven Entwicklung der Corona-Bekämpfung“ und begleitet von klar definierten Schutzmaßnahmen erfolgen. Die Bischöfe Österreichs zeigten sich vorsichtig optimistisch über eine ab 15. Mai geltenden schrittweisen Öffnung von Gottesdiensten. Leider sei aber laut Fachleuten ein gemeinsames Feiern über längere Zeit in einem geschlossenen Raum eine „beträchtliche Gefahr für die Ausbreitung des Coronavirus - deutlich mehr als etwa das Einkaufen“, so der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Kardinal Christoph Schönborn. In Frankreich sollen bis mindestens Mitte Juni keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Unter bestimmten Bedingungen könnten dann Kirchen wieder öffnen, berichten französische Medien am 24. April. Zuvor hatten Religionsvertreter an einer zweistündigen Telefonkonferenz mit Staatspräsident Emmanuel Macron teilgenommen. Frankreichs Bischöfe hatten zuvor gefordert, ab 11. Mai wieder öffentliche Gottesdienste feiern zu dürfen.

Die Mitteilung der NRW-Landesregierung vom 23. April 2020

Presseinformation – 307/04/2020                                 Düsseldorf, 23. April 2020

Wiederaufnahme von Versammlungen zur Religionsausübung in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Mai 2020
Kirchen und Religionsgemeinschaften nehmen Vorkehrungen zur Einhaltung des Abstands und zum Schutz vor

Die Landesregierung teilt mit: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat als einziges Land den gemeinsamen Gottesdienstbesuch zu keinem Zeitpunkt verboten, sondern es als ausreichend erachtet, von den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Selbstverpflichtungserklärungen den Verzicht auf Versammlungen zur Religionsausübung entgegenzunehmen. Dieser Selbstverpflichtung sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften in beeindruckender Weise nachgekommen.
Im Nachgang zu Gesprächen des Ministerpräsidenten Armin Laschet und des stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Joachim Stamp mit den Kirchen sowie Religionsgemeinschaften über die Wiederaufnahme der öffentlichen Durchführung von Gottesdiensten in der vergangenen Woche hat die Landesregierung in diesen Tagen Konzepte der Religionsgemeinschaften erhalten, wie während der Corona-Pandemie Gottesdienste unter Beachtung des Infektionsschutzes gestaltet werden können.
Auf der Grundlage der gleichermaßen umfassenden und präzisen vorgelegten Konzepte und Maßnahmenkataloge sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dass zeitnah Gottesdienste wieder unter Beteiligung von Gläubigen gefeiert werden können. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben erklärt, die Vorkehrungen zur Einhaltung des Abstands und zum Schutz bis zum 1. Mai 2020 vornehmen zu können. Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung in Nordrhein-Westfalen werden ab Mai wieder öffentlich stattfinden.
Hierzu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Freiheit der Religionsausübung ist ein wichtiges Grundrecht unserer Verfassung. Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise. Jüdische Gemeinden haben auf die gemeinsame Feier des Pessachfestes verzichtet und Christen auf die großen Gottesdienste an den Hochfesten von Gründonnerstag bis Ostern. Die Muslime ihrerseits haben erklärt, den Auftakt zum Ramadan ohne gemeinsames Freitagsgebet zu feiern und den Ramadan mit seinen allabendlichen Begegnungen zum Fastenbrechen anders zu gestalten als in allen Jahren zuvor. Wir bringen dieses konstruktive Miteinander von Staat und Religionsgemeinschaften ebenso wie die konkreten Schutzkonzepte auch in die bundesweite Verständigung zur Wiederaufnahme des religiösen Lebens in Deutschland ein.“

Der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp erklärt: „Die Religionsgemeinschaften und die Gläubigen haben mit ihrem selbst gewählten Verzicht auf gemeinsame Gottesdienste einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Eindämmung der Pandemie geleistet. Mit den vorgelegten Konzepten für die weitere Eindämmung kommen sie ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Gemeindemitglieder und Gottesdienstbesucher mit großer Sorgfalt nach. Die Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen haben in der Krise Verantwortungsbewusstsein gezeigt. Sie haben selbst den Weg dafür bereitet, dass nun unter den Regeln von Abstand und Schutz wieder gemeinsam Gottesdienst gefeiert werden kann.“

Konsequenzen der Gestattung öffentlicher Gottesdienste in NRW: Nach der Entscheidung der Landesregierung zeichnet sich für Nordrhein-Westfalen ein uneinheitliches Bild ab. Die fünf katholischen Bistümer in NRW können ab dem 1. Mai Gottesdienste unter Auflagen in ihren Kirchen zulassen und jedes Bistum kann damit die zwischen Landesregierung und Diözesen vereinbarten Eckpunkte auf ihre Situation anwenden. Danach sollen der Zugang in den Kirchen beschränkt und Plätze zugewiesen werden, die den geforderten Abstand zwischen den Besuchern garantieren. Familien sollen dabei nicht getrennt werden. Nach gemeinsamer Entscheidung der Bistümer soll sich die Zahl der Teilnehmer nach der Größe des Raumes richten, Gottesdienste sollen im Hauptschiff der Kirchen stattfinden. Trauergottesdienste sind möglich, bei Taufen, Erstkommunionen, Firmungen, Hochzeiten sowie Diakonen- und Priesterweihen sollen die Gemeinden besonders auf eine Einhaltung der Regeln achten. Vor den Kirchen sind Abstände zum Anstehen und nach Möglichkeit getrennte Ein- und Ausgänge zu markieren. Räume sind gut zu lüfteten, Weihwasserbecken sollen leer bleiben, keine Körbe für die Kollekte durch die Reihen gehen. Die Gläubigen haben möglichst ihr eigenes Gesangbuch mitzubringen, die Kommunionausteiler müssen sich die Hände desinfizieren. Empfohlen werden Gottesdienste im Freien sowie Live-Übertragungen ins Internet, damit Personen, die Risikogruppen angehören, dem Gottesdienst folgen können.
Auch die evangelischen Landeskirchen in NRW haben Auflagen zur Öffnung ihrer Gottesdienste vorgelegt, doch die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) will vor weiteren Empfehlungen die Gespräche zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder kommende Woche abwarten. Die Evangelische Kirche in Westfalen lässt ihre Gemeinden selbst entscheiden, ob sie ab dem 3. Mai verantwortlich zum Gottesdienst einladen.

Als Beispiel im Erzbistum Paderborn: Die Vorschriften und alle erlassenen Rahmenbedingungen für Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie für das Erzbistum Paderborn (unter anderem Kommunionspendung, Feier der Sakramente, Begräbnisfeiern).

Sonntag, 26.04.2020