Laien halten Gottesdienste

von Christof Beckmann

Sonntag, 08.04.2018

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Plakatmotiv: Pfarrei St. Willibrord Kleve

Am Sonntagabend, 8. April, werden es Laien am Niederrhein mal selbst machen: Sie feiern einen ganz selbst gestalteten Gottesdienst mit Musik und allem Drum und Dran – fast. Jeder ist in der Alten Kirche in Kleve-Kellen eingeladen...

INFO: Die Pfarrei St. Willibrord in Kleve lädt am Sonntag, 8. April, um 18.30 Uhr in der Alten Kirche in Kellen erstmalig zum Angebot ZURÜCK & VOR ein. In dem „etwas anderen Gottesdienst“ übernimmt die Worship‑Band des Collegium Augustinianum Gaesdonck die musikalische Gestaltung. Nach der vergangenen Woche und dem Beginn der neuen soll zurück- und vorausgeschaut werden - im Gespräch mit sich selbst, mit anderen Menschen und mit Gott. Das neue Angebot soll zukünftig sonntagsabends alle 2 Monate am 2. Sonntag um 18.30 Uhr in der Alten Kirche in Kellen mit der Unterstützung verschiedener musikalischer Gruppen stattfinden.
Kontakt: Pfarrbüro Kellen, Willibrordstraße 21, 47533 Kleve, Tel. 02821 / 719130100, E-Mail: willibrord-kleve@bistum-muenster.de, Internet: http://st-willibrord-kleve.de.

Gottesdienstformen: Die gottesdienstliche Liturgie, wie sie als „Sacra liturgia“ seit dem 2. Jahrhundert mit Leseordnung, Predigt, Fürbittgebet und Eucharistiefeier ausgeprägt wurde, ist in der Feier der Heiligen Messe (auch Messfeier oder Eucharistiefeier genannt), bei der Spendung der Sakramente (Taufe, Firmung, Weihesakrament, Eheschließung, Krankensalbung, Versöhnung) und bei bestimmten Segnungen und Weihen einem Priester vorbehalten. Laien wirken im Rahmen vorgegebener Rollen mit. Für Form und Verständnis maßgeblich ist die vom Zweiten Vatikanischen Konzil am 4. Dezember 1963 verabschiedete Konstitution über die heilige Liturgie „Sacrosanctum Concilium“.
Doch die katholische Kirche kennt seit vielen Jahrhunderten auch gottesdienstliche Formen, bei denen das Mittun eines Priesters nicht nötig ist. So ist weder zur Leitung von Stundengebet (Tagzeitenliturgie) noch Wortgottesdiensten (Wort-Gottes-Feier) eine Weihe notwendig, jedoch meist eine besondere Beauftragung. Viele verschiedene Andachtsformen – etwa Kreuzwegandachten, Marienandachten, Bitt- und Dankandachten, Prozessionen, Wallfahrtsandachten - können von jedem Gläubigen durchgeführt werden. Auch Begräbnisfeiern sind mit besonderer Beauftragung möglich.

 

Sonntag, 08.04.2018