Kirchenvorstands- und PGR-Wahlen

von Stefan Klinkhammer

Sonntag, 18.11.2018

Platzhalterbild
Beitrag anhören

Tausende aktive Kirchenmitglieder prägen in Gremien der Pfarreien und Gemeinden das Leben aktiv mit. Millionen Katholiken in den fünf (Erz-)BIstümern in NRW gehen am 17. und 18. November an die Wahlurnen ...

INFO: Der Kirchenvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und verwaltet ihr Vermögen. Er setzt sich aus dem Pfarrer und gewählten Laien zusammen. Die Anzahl der gewählten Laien hängt dabei von der Gemeindegröße ab und reicht von sechs bis sechzehn. Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der gewählten Mitglieder aus und wird durch Neuwahl ersetzt; eine Wiederwahl ist dabei möglich. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrei, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Bereich der Zivilgemeinde ihrer Pfarrei wohnen.

PGR-Wahlen: Im Bistum Essen werden zeitgleich zur Wahl des Kirchenvorstandes am 17. und 18. November 2018 auch die Pfarrgemeinderäte und Gemeinderäte in allen Pfarreien gewählt, die 2017 eine Wahlverschiebung beantragt haben. Ab dem 14. Lebensjahren besteht aktives und ab dem 16. Lebensjahren das passive Wahlrecht. Die Amtszeit des neu gewählten PGR bzw. GR läuft bis zur nächsten regulären Wahl im Jahr 2021. Mehr: http://kirche-waehlen.de

Sonntag, 18.11.2018